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Elterninformation Profile zukünftiger E-Jahrgang

Die Wahlen für die Profile im Schuljahr 2022/23 beginnen im Februar 2022.
Die Schüler:innen der jetzigen 9. Klassen können unter vier Profilen auswählen:

  • Ea: ästhetisches Profil (Profilfach Kunst)
  • Eb: sprachliches Profil (Profilfach Englisch)
  • Ec: gesellschaftswissenschaftliches Profil (Profilfach WiPo)
  • Ed: naturwissenschaftliches Profil (Profilfach Biologie)

Am 22. Februar 2022 wird es dazu eine Elterninformation als Online-Veranstaltung geben.

Mit dem folgenden Link zu dem IServ-Konferenzraum können Sie ab 19 Uhr an der Konferenz teilnehmen.

Externe Schüler:innen und Eltern sind herzlich willkommen daran teilzunehmen. Beachten Sie auch unsere Hinweise für externe Anmeldungen auf der Seite der Oberstufe.

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Na-Wi Projekt „Wohnen und Bauen“

In den 8. Klassen erproben wir derzeit die Durchführung eines projektorientierten Unterrichts in den Fächern Physik und Chemie zum Thema „Wohnen und Bauen“. Nach einer Einstiegsphase, in der fachspezifische Inhalte beider Naturwissenschaften erarbeitet wurden, bauen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr eigene Bauwerke mit dem Schwerpunkt aus der Physik und Chemie.

Cho

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Corona-Schulinformation 2022 - 005

Corona-Schulinformation 2022 - 005 vom 03.02.2022

 

1. Neuer Absonderungserlass
Das Gesundheitsministerium hat den Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) geändert.
Wichtig ist dabei, dass für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich durch einen durch geschultes Personal durchgeführten SARS-CoV-2 zertifizierten Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation erfolgen soll.

Ist dieser zweite Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht. Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt für die Schülerinnen und Schüler die nicht infiziert sind weiterhin, dass sie sich nicht in Absonderung begeben müssen (wenn nicht das Gesundheitsamt ausdrücklich etwas Anderes entscheidet).

2. Testpflicht für den Zugang zur Schule
Für den Zugang zur Schule sind weiterhin die in § 7 Schulen-Coronaverordnung geregelten Voraussetzungen einzuhalten.
Das bedeutet z.B. für Eltern, die zu einem Gespräch in die Schule kommen, dass sie unabhängig von ihrem Status als geimpft oder genesen den Nachweis einer Teststation über einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Der Nachweis muss vom Tag vor dem Besuch in der Schule oder demselben Tag stammen. Alle Personen sind von der Testpflicht erfasst, dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.


3. Bestellung von FFP2-Masken
Für die Lehrkräfte und an den Schulen tätigen Personen können die Schulen auch weiterhin OP- und FFP2-Masken im GMSH-online-shop bestellen. Wer eine FFP2-Maske trägt, sollte darauf achten, regelmäßige Maskenpausen einzulegen. Hinweise zur richtigen Verwendung der Masken sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden.


4. Sport- und Musikunterricht, Ensembles
Für die Woche ab dem 14. Februar 2022 werden derzeit Erleichterungen für den schulischen Musik- und Sportunterricht sowie für Proben und Auftritte von schulischen Ensembles geplant. Dies geschieht mit Blick auf die für den nichtschulischen Bereich angekündigten Lockerungen für ähnliche Veranstaltungen mit Gesang und Blasinstrumenten. Nähere Informationen erhalten Sie in der kommenden Woche.

 

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Besuch aus Toul (Frankreich)

Zwei Jahre warteten unsere Schülerinnen des jetzigen Q2 Französischkurses auf den Gegenbesuch ihrer Austauschschüler*innen aus Toul (Région Grand-Est), die sie selbst noch kurz vor dem ersten Lockdown im Dezember 2019 kennenlernen durften.
Bis zum letzten Tag war es nicht klar, wie viele Franzosen und Französinnen kommen werden, ob alle Programmpunkte wie geplant stattfinden würden.
Aber das Vertrauen und das Engagement aller Schüler*innen, ihrer Eltern, der Schulleitungen und aller beteiligten Lehrer*innen trugen dazu bei, dass schließlich 14 französische Schüler*innen vom 21. - 28. Januar zusammen mit und in ihren deutschen Familien eine unvergessliche Woche am Ende ihrer Schulzeit verbringen konnten. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle für den Einsatz und die Aufnahme der Schüler*innen aus Lothringen.
Neben einem kulturell-historischen Programm in Kiel, Hamburg und Lübeck lernten unsere Gäste das Schulleben unter anderem mit einer ganz anderen Art der Zeugnisübergabe kennen.
Einen riesigen Dank möchte ich an den Verein der Freunde unserer Schule richten, der unseren Austausch finanziell durch die Übernahme der Hafenrundfahrt in Hamburg großzügig unterstützte.  

Ende März wird eine Gruppe des E – und Q1-Jahrgangs, hoffentlich unter einfacheren Coronabedingungen wieder für eine Woche nach Toul fahren, um ähnlich schöne Erfahrungen zu sammeln und einen Motivationsschub für das Erlernen der französischen Sprache zu bekommen. Darauf freuen wir uns im 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres.


A. Stuck und A. Bergner

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China, Globalisierung und Game-Changer DENG Xiaoping

Am Donnerstag den Thomas Buschmann, Sinologe und diplomierter Volkswirt, einen Vortrag über Wirtschaft Chinas und die Rolle Chinas in der Globalisierung für Schüler:innen der Geographie-Kurse im Q2 Jahrgangs.
Heyden
 
Quelle des Bildmaterials. https://www.bpb.de/izpb/275522/china

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Corona-Schulinformation 2022-004

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Hinweise zur Organisation des Unterrichts
2. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
3. Schulisches Testverfahren

1. Hinweise zur Organisation des Unterrichts
Die mit der Corona-Schulinformation 2022-001 vom 5. Januar 2022 übermittelten Maßgaben
zur Organisation des Unterrichts – insbesondere die Kohortenregelung in Grundschulen,
das Aussetzen außerunterrichtlicher Angebote bei Aufrechterhaltung von Ganztags- und
Betreuungsangeboten und die Regelungen zu Musik und Sport – gelten mit Blick auf
das aktuelle Pandemiegeschehen über den 21. Januar 2022 hinaus bis auf Weiteres fort.
Für das Fach Sport folgen ergänzende Erläuterungen zum Sportunterricht in der Oberstufe
und zum Schwimmunterricht mit einem Schreiben der Fachaufsicht.

 

2. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen
Für Schülerinnen und Schüler, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren
Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit
ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist, besteht weiterhin die
Möglichkeit der Beurlaubung. Bitte beachten Sie hierzu die Handreichung zum Umgang mit
vulnerablen Schülerinnen und Schülern.


3. Schulisches Testverfahren
Die Testungen gem. § 7 Schulen-CoronaVO werden wie bereits mitgeteilt fortgesetzt. Ab
dem 24. Januar 2021 wird dafür schrittweise ein Produktwechsel auf Selbsttests des Herstellers
Siemens erfolgen. Die Tests sind sowohl für die unter 18-jährigen als auch für die
über 18-jährigen und an Schule Tätigen geeignet. Vorrangig werden aber noch die Tests
des Herstellers Roche verbraucht.

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Matheolympiade 2021/2022 – Kreisrunde

Trotz eingeschränkter Hygienemaßnahmen haben es die Organisatoren der Matheolympiade im November ermöglicht, eine Kreisrunde in der Thor-Heyerdahl- Schule durchzuführen.

10 nominierte Schülerinnen und Schüler unserer Schule der Klassenstufen 6 – 12 haben sich den Aufgaben gestellt und erfolgreich daran teilgenommen.

Besondere Leistungen erbrachten:

2. Platz:

Lisa Tibbe (8b) und Anna Petri (Q2c)

Anerkennungsurkunde:

Lotta Stratmann (6c)

Hannah Grieger (Q2c)

Besonders zu erwähnen ist der 1. Platz (in Folge von 3 Jahren) von Michel Zacharias aus der 7. Klasse, der somit auch für die Landesrunde am 25.2. nominiert ist.

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gratulieren wir herzlich zu dieser tollen Leistung.

Anja Stuck

(für die Mathefachschaft)

 

 

 

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Corona-Schulinformation 2022-003

Aktuelle Corona-Schulinformation zu folgenden Themen:

 

  1. Änderung der SchulencoronaVO
  2. Quarantäneregelungen
  3. Lüften in Schulen

 

1. Änderung der SchulencoronaVO
Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft.
Danach wird die Testfrequenz auf drei Testungen pro Woche festgelegt. Diese Regelung
soll zunächst bis Mitte März bestehen bleiben.
Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen,
unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.

 

2. Quarantäneregelungen
Am 15. Januar 2022 tritt eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in Kraft:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schutzmassnahmen-ausnahmenv-und-coronavirus-einreisev.html.
Zugleich hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren den
sog. Absonderungserlass geändert und informiert unter diesem Link über die geltenden
Regelungen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2021/Corona/220114_VIII_Absonderungserlass.html

Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten (Quelle Staatskanzlei SH:
Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in
Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen
erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen folgende Veränderungen gegenüber
den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:
* Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht
für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen
Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn
der infizierten Person.
* Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die
Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der
infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten,
die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu
informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß
Absonderungserlass des MSGJFS.
* Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“
Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
Rechtsgrundlage hierfür ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-
Verordnung des Bundes, die bezüglich des Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut
und bezüglich des Genesenen-Status auf das Robert Koch-Institut verweist. Einzelheiten
zu den genannten Personengruppen finden sich unter
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirusinhalt.
html?nn=169730&cms_pos=3 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis
* Wird der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein durch einen PCR-Test bestätigter
Infektionsfall bekannt, soll den Lerngruppen, mit denen die infizierte Person Kontakt
hatte, ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung durch die Schule
ausgehändigt werden. Das Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.
* Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für
sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung
über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.

3. Lüften in Schulen
Das Umweltbundesamt hat bereits zum 22. Dezember 2022 seine Hinweise zu Lüftungskonzepten
in Schulen aktualisiert. Sie finden die Hinweise unter folgendem Link
https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-regelmassigerluftaustausch-
in-klassenzimmern-grundsatzlich-wichtig-und-in-der-pandemie-umso-mehr
Dort heißt es weiterhin: „Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten oder öfter mit weit
geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je
größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften.
Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.“
Bitte leiten Sie die Corona-Schulinformation auch an die Gremien in Ihrer Schule weiter.


Bei Rückfragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail an folgende Adresse: corona.bildung@
bildungsdienste.landsh.de.


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft

 

Das Dokument und eine Erläuterung dazu finden Sie unten im Anhang, weitere Informationen zum Umgang mit Corona finden Sie  hier und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.

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