Folgende Schreiben der Ministerin Frau Karin Prien bzw. von Herrn Kraft haben uns erreicht.
Aktuell
Die einzelnen Dokumente finden Sie über "Weiterlesen" im Download.
Durch die Vielzahl von Dokumenten (meist sind es mehrere pfds zu einer Schulinformation) ist es leider etwas unübersichtlich. Sie finden hier aber alle aktuellen Schreiben.
Corona-Schulinformation 2021 – 021 vom 15.03.2021
- Hinweise zum Polyteia-Regelbetrieb
- Mensabetrieb
- Handreichung Masken
- Aktuelle Hinweise zum Sportunterricht
Corona-Schulinformation 2021 - 020 vom 10.3.2021
zu den weiteren Öffnungsschritten für Schulen in der kreisfreien Stadt Flensburg und den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Flensburg, Segeberg sowie Stormarn.
Corona-Schulinformation 2021 - 019 vom 8.März 2021
zu den weiteren Öffnungsschritten für Schulen für die Zeit vom 15. bis 31. März 2021 v
Corona-Schulinformation 2021 - 018 vom 4. März 2021
- Impfangebot für Beschäftigte an Grundschulen und Förderzentren ab dem 9. März
- Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
- Polyteia-Meldeverfahren im regulären Betrieb ab 8. März
Corona-Schulinformation 2021 - 017 vom 1. März 2021
1. Regelungen zum Schulbetrieb bzw. zur Schulöffnung (zum 8.3.2021)
2. Wechselunterricht
3. Erlass zum freiwilligen Wiederholen
4. Gezielte Vorbereitung auf die ESA-/MSA-Prüfungen
5. Erlass zur Beurlaubung
Corona-Schulinformation 2021 - 016 vom 25. Februar 2021:
1. Testangebot für Lehrkräfte
2. Ergänzende organisatorische Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung
3. Start der wissenschaftlichen Evaluation der Distanzlernphase
4. Polyteia-Meldeverfahren der Präsenzzahlen und der Distanzlernzahlen
5. Angebot des Kinderschutzbundes
6. Hinweise zur Schülerbeförderung
11.02.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 011
1. Nächste Öffnungsschritte für die Schulen ab dem 22. Februar 2021
2. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern
3. Schnupfenplan
4. Erlasse zu Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen
5. Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen
6. Schulen-Corona-Verordnung
Anschreiben an die Eltern
09.02.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 009
VERA wird auf die Zeit nach Ostern verschoben
28.01.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 008
1. Organisation des Wechselunterrichts
2. Durchführung der Abschlussprüfungen zum ESA, zum MSA und zum Abitur
3. Hinweise zum Wiederholen von Jahrgangsstufen
21.01.2021
1. Bewegliche Ferientage und Schulentwicklungstage im Februar
2. Grafik zum Thema „Zeugnisausgabe“ aus Corona-Schulinformation 2021 – 006
3. Verteilung medizinischer Masken für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
4. Polyteia-Meldungen
19.01.2021
1. Zeugnisausgabe zum Schluss des ersten Schulhalbjahres 2020/21
2. Rückgabe korrigierter Klassenarbeiten und Leistungsnachweise
3. Sportunterricht
4. Anmeldeverfahren für die weiterführende Schule
5. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bei der Erreichung schulischer Ziele
In der Datei SchulenCoronaVO_final vom 8.1.2021 wird unter §7 der Präsenzunterricht in Q2 neu geregelt.
Schulbetrieb in der Zeit vom 11. bis zum 31. Januar 2021 an den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren
(1) In den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren finden für die Schülerin-nen und Schüler vom 11. bis zum 31. Januar 2021 kein Unterricht und keine sonstigen Schulveranstaltungen statt. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Lernen in Distanz vorzusehen.
(2) Abweichend von Absatz 1 wird an den Tagen, an denen in der Schule Unterricht stattgefunden hätte, für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Notbetreuung vorgehalten. Angebote der Notbetreuung sind, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen, folgenden Schülerinnen und Schülern vorbehalten:
1. Schülerinnen und Schüler, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen gemäß § 19 Absatz 2 Corona-Bekämp-fungsverordnung dringend tätig ist,
2. Schülerinnen und Schüler als Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden,
3. Schülerinnen und Schüler, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist.
Satz 1 und 2 findet für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote entsprechende Anwendung. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemein bildenden Schulen abwei-chend von Absatz 1 an den Tagen, an denen Unterricht in der Schule stattgefunden hätte, erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemein bildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 können schriftliche Leistungsnachweise, die als Nachholtermine für einzelne Schülerinnen und Schüler angesetzt sind, in der Schule durchgeführt werden, soweit der Nachweis für die Leistungsbewertung in dem betreffenden Fach für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/21 zwingend erforderlich ist.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen Präsenzunterricht stattfinden und können vorgesehene Prüfungen in der Schule durchgeführt werden. Vorrangig findet dabei für diejenigen Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht statt, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschlussprüfung teilnehmen werden. Bei der Durchführung von Präsenzunterricht ist die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sicherzustellen.
In der Corona-Schulinformation 2021 – 002 werden folgenden Themen erläutert:
- Lernen in Distanz
- Nachschreibetermine für Klassenarbeiten
- Leistungsbewertung
- Organisation des Präsenzunterrichts für die Abschlussjahrgänge
- Sportunterricht
- Praktika
- Zeugniskonferenzen
- Ausblick
Drei Szenarien für die Zeit nach dem 01.02.2021 werden im Schreiben vom 16.12. diskutiert:
1. Distanzunterricht mit Notbetreuung (wie am 7.+ 8.1.)
2. Präsenzunterricht
3. Mischformen
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